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FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNGEN
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Dr. CHRISTIAN
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HUSEK
www.sportmedpraxis.com
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ALLGEMEINMEDIZIN
(alle Krankenkassen)
VORSORGEMEDIZIN
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SPORTMEDIZIN / LEISTUNGSDIAGNOSTIK
TRAININGSBERATUNG
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FLUGMEDIZIN
FLIEGERÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN
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Visiten- (Hausbesuchs-) anmeldung
außerhalb der Ordinationszeit:
Tel.: 0699 1140 1980
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Führerscheinuntersuchungen:
Bitte
beachten bzw. bereitstellen :
FSG-GV
1997
Neuerungen
ab 1.10.2011
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Kontaktlinsenträger:
Kontaktlinsen tragen,
Pflegemittel und Behälter mitbringen: Linsen müssen während Untersuchung kurz
herausgenommen werden
Kontaktlinsenverträglichkeitsbefund
für alle Klassen seit 10/2011 nicht mehr erforderlich
Brillenträger Gruppe 2 (C,CE,D) :
Aktuelle Brille und Brillenstärkenbestimmung vom Optiker oder Augenarzt mitbringen
(nicht älter als 6 Monate)
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:
IN DER
ORDINATION:
erhalten
Sie einen Fragebogen
(nach Krankheiten, Medikamenten, etc),
den Sie ausfüllen müssen.
Antragsergänzung
ab 1.10.2006
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Wie zu uns finden:
Zufahrt
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CHECKLISTE:
Sie dürfen
in den letzten 5 Jahren nicht in meiner
regelmäßigen Betreuung gestanden sein!
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Achtung:
wenn Sie Brille und Kontaktlinsen
abwechselnd benützen bitte beide Sehbehelfe und Befunde
mitbringen !
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auf der Rückseite dieses Fragebogens bitte oben nur Name, Geburtdatum und
Anschrift ausfüllen, der Rest (ärztlicher Befund !)
wird von mir ausgefüllt !
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Rudolf Zeller Gasse 4-8/2/2
1230 WIEN
Eingang: Ruzickagasse 29
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Sie benötigen keinen
Termin, bitte informieren Sie jedoch gleich meine
Ordinationshilfe, damit sie Ihnen das Untersuchungsformular aushändigt.
Rechnen Sie mit den üblichen Wartezeiten.
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Wenn sie an chronischen
Krankheiten leiden
und/oder Medikamente einnehmen, bringen sie bitte ärztliche
Befunde mit.
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Voraussetzungen
für die Tauglichkeit (Auszug):
Körpergröße:
mindestens 155 cm, bei C, C1 und D 160 cm;
Klasse A maximal 200 cm
Sitzpolster als „Auflage“ zw. 145 und 154 cm möglich, darunter Entscheidung durch Amtsarzt
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Tel: (+431) 889 81 81
Fax: (+431) 889 72 35
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Bitte amtlichen Lichtbildausweis
(Pass, Personalausweis, etc...)
mitnehmen und vorweisen !
Untersuchungsarten und Preise
(amtlich festgesetzt):
Gruppe
1 (Klasse A,B): Euro
35.-
Gruppe 2 (Klasse C,E): Euro
50.-
Verlängerungsuntersuchung
Gruppe 2: Euro 30.-
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Hörvermögen:
Gruppe 1: Konversationssprache auf 1 m
Gruppe 2: auf 6 m (beidohrig)
erhöhter Blutdruck:
Wenn erstmals entdeckt, internistische
Abklärung und Zuweisung zum Amtsarzt erforderlich
Systolischer Grenzwert im Ermessen des Sachverständigen
Diastolischer Grenzwert („2. Wert“) nicht höher als 100 mmHG
Diabetes (Zuckerkrankheit):
bei Behandlung mit Tabletten oder Insulin
fachärztliche Stellungnahme und Amtsarzt erforderlich
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Sehvermögen:
Gruppe 1 (Motorrad, Auto):
mit oder ohne Korrektur:
beidäugiges Sehen mindestens 0.5
Gesichtsfeld mindestens 120°
Einäugigkeit: Mindestvisus mit oder ohne Korrektur
0.5, Zuweisung zum Amtsarzt in jedem Falle erforderlich;
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Ordinationszeiten,
Terminvereinbarung:
Montag 8.30 bis 11.30 Uhr
Dienstag 15 bis 19 Uhr
Mittwoch 15 bis 18 Uhr
Donnerstag 8.30
bis
11.30
Freitag 14 bis 16 Uhr
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Verlängerungsuntersuchungen:
C,D alle 5 Jahre, ab dem 60. Lj. alle 2 Jahre, C1 alle 10 Jahre, ab dem 60. Lj. alle 5 Jahre
Informationen zur
Führerscheinausstellung/Verlängerung: http://www.scheckkartenfuehrerschein.at/
Liste
der berechtigten Ärtze Wien/Umgebung:
oder Info
Internationale
Limitierungs-Codes im Führerschein:
Leitfaden
für Amtsärzte
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Lungenerkrankungen:
Vitalkapazität mindestens 1.5 Liter
Epilepsie:
Gruppe 1: nach befürwortender
fachärztlicher Stellungnahme und
mindestens 1 Jahr Anfallsfreiheit Feststellung der
Tauglichkeit durch Amtsarzt möglich
Alkohol-, Suchterkrankungen,
Substitutionstherapie:
erfordern Zuweisung zum Amtsarzt
„10 reasons to not consume drugs
when you drive“
10 Gründe keine Drogen zu nehmen
wenn Sie Autofahren
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Gruppe 2 (LKW, Bus):
mindestens 0,8 auf einem Auge und
von mindestens 0,1 auf dem anderen
Wenn die Mindestsehschärfe nicht erzielt wird, muß ein Sehbehelf als
„Auflage“ vorgeschrieben werden.
Brillen: nicht mehr als +/- 8 Dpt sph. und +/- 2 Dpt. Zyl., Differenz nicht mehr als 2 Dpt.;
Brillenglasbestimmung zwingend vorgeschrieben (nicht älter als 6 Monate);
Kontaktlinsen: keine Dpt.-beschränkung,
Mindestsehvermögen 0.1/0.8
Einäugigkeit: nicht erlaubt
Gesichtsfeld mindestens 160°
Gesichtsfeld mindestens 160°
(Codierung im Führerschein: 01/01 = Brille, 01/02 = Kontaktlinsen, 01/03 =
Einäugigkeit)
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Bitte
beachten Sie:
Einlass in die Ordination erst zu den angegebenen Öffnungszeiten
!
Bitte vermeiden Sie vorzeitiges Kommen und den damit verbundenen Aufenthalt im Bereich der
Wohnhausanlage
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