FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNGEN

 



Dr.  CHRISTIAN

 



  HUSEK

      www.sportmedpraxis.com


ALLGEMEINMEDIZIN 
(alle Krankenkassen)


VORSORGEMEDIZIN

 


SPORTMEDIZIN / LEISTUNGSDIAGNOSTIK

TRAININGSBERATUNG

 


FLUGMEDIZIN

FLIEGERÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN


Visiten- (Hausbesuchs-) anmeldung
außerhalb der Ordinationszeit:
Tel.: 0699 1140 1980


Führerscheinuntersuchungen:

Bitte beachten bzw. bereitstellen :

FSG-GV 1997

Neuerungen ab 1.10.2011


Kontaktlinsenträger:
Kontaktlinsen tragen,
Pflegemittel und Behälter mitbringen: Linsen müssen während Untersuchung kurz herausgenommen werden

 Kontaktlinsenverträglichkeitsbefund
für alle Klassen seit 10/2011  nicht mehr erforderlich

Brillenträger Gruppe 2 (C,CE,D) : 
Aktuelle Brille
und Brillenstärkenbestimmung vom Optiker oder Augenarzt mitbringen
(nicht älter als  6 Monate)

:
IN DER ORDINATION:

erhalten Sie einen Fragebogen
(nach Krankheiten, Medikamenten, etc),
den
Sie ausfüllen müssen.

Antragsergänzung ab 1.10.2006


Wie zu uns finden: Zufahrt


CHECKLISTE:

Sie dürfen in den letzten 5 Jahren  nicht  in meiner regelmäßigen Betreuung gestanden sein!


Achtung:
wenn Sie
Brille und Kontaktlinsen abwechselnd benützen bitte beide Sehbehelfe und Befunde
mitbringen !

 

auf der Rückseite dieses Fragebogens bitte oben nur Name, Geburtdatum und Anschrift ausfüllen, der Rest (ärztlicher Befund !) wird von mir ausgefüllt !


Rudolf Zeller Gasse 4-8/2/2   
1230   WIEN

Eingang: Ruzickagasse 29  


Sie benötigen keinen Termin, bitte informieren Sie jedoch gleich meine Ordinationshilfe, damit sie Ihnen das Untersuchungsformular aushändigt.

Rechnen Sie mit den üblichen Wartezeiten.


Wenn sie an chronischen Krankheiten leiden
und/oder Medikamente einnehmen, bringen sie bitte
ärztliche Befunde mit.

 

Voraussetzungen für die Tauglichkeit (Auszug):

Körpergröße
:
mindestens 155 cm, bei C, C1 und D 160 cm; Klasse A maximal 200 cm
Sitzpolster als „Auflage“ zw. 145 und 154 cm möglich,  darunter Entscheidung durch Amtsarzt


Tel: (+431) 889 81 81
Fax: (+431) 889 72 35



Bitte amtlichen Lichtbildausweis 
(Pass, Personalausweis, etc...)
mitnehmen und vorweisen !

Untersuchungsarten und Preise
(amtlich festgesetzt):

Gruppe 1  (Klasse A,B):   Euro  35.-
Gruppe 2  (Klasse C,E):  Euro  50.-
Verlängerungsuntersuchung
Gruppe 2:  Euro  30.-

 

Hörvermögen:
Gruppe 1: Konversationssprache auf 1 m
Gruppe 2: auf 6 m (beidohrig)

erhöhter Blutdruck:
Wenn erstmals entdeckt, internistische Abklärung und Zuweisung zum Amtsarzt erforderlich
Systolischer Grenzwert im Ermessen des Sachverständigen
Diastolischer Grenzwert („2. Wert“) nicht höher als 100 mmHG

Diabetes (Zuckerkrankheit):
bei Behandlung mit Tabletten oder Insulin
fachärztliche Stellungnahme und Amtsarzt erforderlich

 

Sehvermögen:
Gruppe 1 (Motorrad, Auto):
mit oder ohne Korrektur:
beidäugiges Sehen mindestens 0.5

Gesichtsfeld mindestens 120°
Einäugigkeit: Mindestvisus mit oder ohne Korrektur 0.5, Zuweisung zum Amtsarzt in jedem Falle erforderlich;

Ordinationszeiten, Terminvereinbarung:

 Montag 8.30 bis 11.30 Uhr     
Dienstag 15 bis 19 Uhr
Mittwoch 15 bis 18 Uhr   
Donnerstag 8.30
bis 11.30   
Freitag 14 bis 16 Uhr



Verlängerungsuntersuchungen: 
C,D alle 5 Jahre, ab dem 60. Lj. alle 2 Jahre,  C1 alle 10 Jahre, ab dem 60. Lj. alle 5 Jahre

Informationen zur Führerscheinausstellung/Verlängerung: http://www.scheckkartenfuehrerschein.at/

Liste der berechtigten Ärtze Wien/Umgebung:

oder Info

Internationale Limitierungs-Codes im Führerschein:


 

Leitfaden für Amtsärzte

Lungenerkrankungen:
Vitalkapazität mindestens 1.5 Liter

Epilepsie:
Gruppe 1: nach befürwortender fachärztlicher Stellungnahme und
mindestens 1 Jahr Anfallsfreiheit Feststellung der Tauglichkeit durch Amtsarzt möglich

Alkohol-, Suchterkrankungen, Substitutionstherapie:
erfordern Zuweisung zum Amtsarzt



„10 reasons to not consume drugs
when you drive
10 Gründe keine Drogen zu nehmen
wenn Sie Autofahren

 

Gruppe 2 (LKW, Bus): 
mindestens 0,8 auf einem Auge und von mindestens 0,1 auf dem anderen

Wenn die Mindestsehschärfe nicht erzielt wird, muß ein Sehbehelf als „Auflage“ vorgeschrieben werden.
Brillen: nicht mehr als +/- 8 Dpt sph. und +/- 2 Dpt. Zyl., Differenz nicht mehr als 2 Dpt.; Brillenglasbestimmung zwingend vorgeschrieben (nicht älter als 6 Monate);

Kontaktlinsen: keine Dpt.-beschränkung,
Mindestsehvermögen 0.1/0.8
Einäugigkeit: nicht erlaubt
Gesichtsfeld mindestens 160°

Gesichtsfeld mindestens 160°

(Codierung im Führerschein: 01/01 = Brille, 01/02 = Kontaktlinsen, 01/03 = Einäugigkeit)

 

Bitte beachten Sie:

Einlass in die Ordination erst zu  den angegebenen Öffnungszeiten !
Bitte vermeiden Sie vorzeitiges Kommen und den damit  verbundenen Aufenthalt im Bereich der Wohnhausanlage



 

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Allgemeinmedizin Ordination Dr. Christian HUSEK 

Übersicht

 

Weitere Informationen:

Führerscheinklassen:

Klasse A:

für Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 400 kg Eigenmasse;
Vorstufe A: Leichtmotorräder (nicht mehr als 25 kW und Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg)

Klasse B:

für Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz und nicht mehr als 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 400 kg Eigenmasse, Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm und nicht mehr als 11 kW (Voraussetzungen: 5 Jahre durchgehender Besitz der Klasse B, Nachweis eines praktischen Unterrichts im Lenken von Krafträdern, keine Probezeit mehr und Eintragung des Codes "111" im Führerschein)

Klasse C:

für Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz und mit mehr als 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse, Sonderkraftfahrzeuge, unbesetzte Fahrzeuge der Klasse D (unter gewissen Umständen)
Unterklasse C1: Kraftwagen der Klasse C mit nicht mehr als 7.500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse

Klasse D:

für Kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz, Sonderkraftfahrzeuge

Klasse E:

für andere als leichte Anhänger.

Klasse F:

für Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, Einachszugmaschinen (unter gewissen Umständen), Sonderkraftfahrzeuge

 

 

Zuletzt aktualisiert am:    09. Feb. 2016