Dr. Christian |
Arzt für
Allgemeinmedizin
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ALLGEMEINMEDIZIN |
FLUGMEDIZIN |
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Wahnkranke Mieterin belästigt seit Jahren Patienten unserer Arztpraxis
– Polizei und Wiener Wohnen
machtlos
Eine wahnkranke Mieterin unserer Wohnhausanlage belästigt
seit vielen Jahren die Umgebung durch ihre krankhaft übersteigerten
Beschwerden,
unter anderem die Besitzer umliegender Häuser, die Gartenarbeiter und
Reinigungskräfte des Wiener Wohn-Services und viele andere mehr.
Auch unsere Praxis und unsere
Patienten sind ein „Lieblingsthema“
ihrer Klagen an alle politischen Parteien, die verschiedensten Medien (Print,
Radio, Fernsehen) und andere Organisationen (Wiener Wohnen, Drogenkoordinator, Gesundheitsamt , Ärztekammer und viele andere mehr).
Unsere Patienten werden vor dem Hauseingang mit „Haßtiraden“ (Patientenaussage) provoziert und Falschinformationen verbreitet..
Selbst Linienpiloten, die zu uns aus anderen Ländern mit Fahrzeugen mit
ausländischer Registrierung zur Flugmedizinischen Untersuchung kommen, werden
als Drogenkuriere bezeichnet.
Im Wesen einer Wahnerkrankung liegt die Unkorrigierbarkeit,
das heißt das Nicht-Akzeptieren-Können von Argumenten und getroffenen
Vereinbarungen. Eine fortlaufende Diskussion ist damit zwecklos.
Leider finden sich immer wieder Journalisten, die oft auf Grund mangelnder Sorgfalt bzw. Fachwissens, den – auf den ersten Blick – stimmigen Beschwerden dieser Mieterin „auf
den Leim gehen“ und sensationslüsterne Artikel verfassen, in denen vor allem
die sozial Schwächsten und Schwerkranken, die unsere Praxis aufsuchen,
verunglimpft werden.
Im Gegensatz zu früher ist eine Zwangsbehandlung
dieser groben Sozialstörung der
Mieterin in einer psychiatrischen Anstalt seit der Reform des „Unterbringungsgesetzes“
nicht mehr möglich, da nur mehr „grobe Selbst- oder Fremdgefährdung“ ein sogenannte „Parerisierung“
vorsehen, die mehrfach gerufene Polizei
ist daher machtlos.
Auch „Wiener Wohnen“ ist seit Jahren mit
diesem Problem beschäftigt, muß natürlich die Beschwerden seitens der Mieterin
überprüfen und hat die Mediation den engagierten Mitarbeitern der
„Gebietsbetreuung“ übergeben. Trotz
vieler Gespräche und Vereinbarungen konnte leider – gegeben durch die
Wahnstörung der Mieterin – keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden.
Eine rechtliche
Verfolgung (Klage wegen Rufschädigung, Verdienstentgang,
etc. ) von unserer Seite ist auf Grund der gegebenen
Situation schwierig
und hat leider ebenso wenig Chancen auf Änderung des
krankhaften Verhaltens der Mieterin.
So bleibt – vorläufig, bis zur Absiedelung dieser Mieterin – nur die
Möglichkeit der korrekten Information und
des Ersuchens um Geduld und
Verständnis für die gegebene Situation.
Medienberichte
zum Thema Drogenpolitik: |
2. 2.
2011: Bezirkszeitung |