|

|
FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNGEN
|
Dr. CHRISTIAN
|
HUSEK
www.sportmedpraxis.com
|
|
ALLGEMEINMEDIZIN
(alle Krankenkassen)
VORSORGEMEDIZIN
|
SPORTMEDIZIN / LEISTUNGSDIAGNOSTIK
TRAININGSBERATUNG
|
FLUGMEDIZIN
FLIEGERÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN
|
Visiten- (Hausbesuchs-) anmeldung
außerhalb der Ordinationszeit:
Tel.: 0699 1140 1980
|
|
Führerscheinuntersuchungen:
Bitte
beachten bzw. bereitstellen:
|
Brillenträger:
Aktuelle Brille und Brillenstärkenbestimmung vom Optiker mitbringen (nicht älter als 6 Monate)
|
IN DER
ORDINATION:
erhalten
Sie einen Fragebogen
(nach Krankheiten, Medikamenten, etc),
den Sie ausfüllen müssen.
Antragsergänzung
ab 1.10.2006
|
Wie zu uns finden: Zufahrt
|
|
CHECKLISTE:
Sie dürfen
in den letzten 5 Jahren nicht in meiner
regelmäßigen Betreuung gestanden sein!
Sie müssen
Ihren Wohnsitz in Wien
haben
|
Haftschalenträger:
Kontaktlinsenverträglichkeitsbefund
(nicht älter als 6 Monate !)
vom Augenarzt (!!!) mitbringen und
Haftschalen zur Untersuchung tragen.
|
auf der Rückseite dieses Fragebogens bitte oben nur Name, Geburtdatum und Anschrift ausfüllen, der Rest (ärztlicher
Befund !) wird von mir ausgefüllt !
(ACHTUNG:
DIES IST AUCH GLEICHZEITIG EIN INTELLIGENZTEST !! )
J
|
Rudolf Zeller Gasse 4-8/2/2
1230 WIEN
Eingang: Ruzickagasse 29
|
|
Sie benötigen keinen
Termin, bitte informieren Sie jedoch gleich meine
Ordinationshilfe, damit sie Ihnen das Untersuchungsformular aushändigt.
Rechnen Sie mit den üblichen Wartezeiten.
|
Wenn sie an chronischen
Krankheiten leiden
und/oder Medikamente einnehmen, bringen sie bitte ärztliche
Befunde mit.
|
Voraussetzungen
für die Tauglichkeit (Auszug):
Körpergröße:
mindestens 155 cm, bei C, C1 und D 160 cm;
Klasse A maximal 200 cm
Sitzpolster als „Auflage“ zw. 145 und 154 cm möglich, darunter Entscheidung durch Amtsarzt
|
Tel: (+431) 889 81 81
Fax: (+431) 889 72 35
|
|
Bitte Lichtbildausweis (Pass,
Personalausweis, etc...) mitnehmen und vorweisen !
Untersuchungsarten und Preise
(amtlich festgesetzt):
Gruppe
1 (Klasse A,B): Euro
29.-
Gruppe 2 (Klasse C,E): Euro
39.90
Verlängerungsuntersuchung
Gruppe 2: Euro 25.40
|
Hörvermögen:
Gruppe 1: Konversationssprache auf 1 m
Gruppe 2: auf 6 m (beidohrig)
erhöhter Blutdruck:
Wenn erstmals entdeckt, internistische Abklärung
und Zuweisung zum Amtsarzt erforderlich
Systolischer Grenzwert im Ermessen des Sachverständigen
Diastolischer Grenzwert („2. Wert“) nicht höher als 100 mmHG
Diabetes (Zuckerkrankheit):
bei Behandlung mit Tabletten oder Insulin
fachärztliche Stellungnahme und Amtsarzt erforderlich
|
Sehvermögen:
Gruppe 1:
mit oder ohne Korrektur: ein Auge mindestens Visus 0.4, das andere mindestens
0.5
Brillen: maximal +8 oder –10 Dpt. Sphärisch und +/- 2 Dpt. Zylindrisch, Differenz zwischen beiden Augen nicht mehr
als 2 Dpt. Oder fachärztliche
Stellungnahme,
die die notwendige Sehschärfe bestätigt oder Kontaktlinsen notwendig
Kontaktlinsenträger:
benötigen einen augenärztlichen Verträglichkeitsbefund, nicht älter als 6 Monate
|
Ordinationszeiten,
Terminvereinbarung:
Montag 8.30 bis 11.30 Uhr
Dienstag 15 bis 19 Uhr
Mittwoch 15 bis 18 Uhr
Donnerstag 8.30
bis
11.30
Freitag 14 bis 16 Uhr
|
|
Verlängerungsuntersuchungen:
C,D alle 5 Jahre, ab dem 60. Lj. alle 2 Jahre, C1 alle 10 Jahre, ab dem 60. Lj. alle 5
Jahre
Informationen zur
Führerscheinausstellung/Verlängerung: http://www.scheckkartenfuehrerschein.at/
Liste
der berechtigten Ärtze Wien/Umgebung:
oder Info
Internationale
Limitierungs-Codes im Führerschein:
Leitfaden
für Amtsärzte
|
Lungenerkrankungen:
Vitalkapazität mindestens 1.5 Liter
Epilepsie:
Gruppe 1: nach befürwortender
fachärztlicher Stellungnahme und
mindestens 1 Jahr Anfallsfreiheit Feststellung der Tauglichkeit durch
Amtsarzt möglich
Alkohol-, Suchterkrankungen,
Substitutionstherapie:
erfordern Zuweisung zum Amtsarzt
|
Gruppe 2:
ein Auge mindestens Visus 0.5 , das andere mindestens 0.8 Auf keinem Auge darf die Sehschärfe bei
Lenkern der Gruppe 2 ohne Korrektur weniger als 0.05 betragen.
Wenn die Mindestsehschärfe nicht erzielt wird, muß ein Sehbehelf als
„Auflage“ vorgeschrieben werden.
Brillen: nicht mehr als +/- 8 Dpt sph. und +/- 2 Dpt. Zyl., Differenz nicht
mehr als 2 Dpt.; Brillenglasbestimmung zwingend vorgeschrieben (nicht älter
als 6 Monate);
Sehschärfe ohne Korrektur nicht weniger als 0.05;
Kontaktlinsen: keine Dpt.-beschränkung, Mindestsehvermögen 0.5/0.8
Einäugigkeit: funktionell wenn Visus unter 0.4 (Gruppe 1) bzw. 0.5 (Gruppe
2);
das andere Auge Mindestvisus mit oder ohne Korrektur 0.8, Zuweisung zum
Amtsarzt in jedem Falle erforderlich;
Gesichtsfeld mindestens 120°
(Codierung im Führerschein: 01/01 = Brille, 01/02 = Kontaktlinsen, 01/03 =
Einäugigkeit)
|
Bitte
beachten Sie:
Einlass in die Ordination erst zu den angegebenen Öffnungszeiten !
Bitte vermeiden Sie vorzeitiges Kommen und den damit verbundenen Aufenthalt im Bereich der
Wohnhausanlage
|