FÜHRERSCHEINUNTERSUCHUNGEN

 



Dr.  CHRISTIAN

 



  HUSEK

      www.sportmedpraxis.com


ALLGEMEINMEDIZIN 
(alle Krankenkassen)


VORSORGEMEDIZIN

 


SPORTMEDIZIN / LEISTUNGSDIAGNOSTIK

TRAININGSBERATUNG

 


FLUGMEDIZIN

FLIEGERÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN


Visiten- (Hausbesuchs-) anmeldung
außerhalb der Ordinationszeit:
Tel.: 0699 1140 1980


Führerscheinuntersuchungen:

Bitte beachten bzw. bereitstellen:


Brillenträger
: 

Aktuelle Brille
und Brillenstärkenbestimmung vom Optiker mitbringen (nicht älter als  6 Monate)

 


IN DER ORDINATION:

erhalten Sie einen Fragebogen
(nach Krankheiten, Medikamenten, etc),
den
Sie ausfüllen müssen.

Antragsergänzung ab 1.10.2006


Wie zu uns finden: Zufahrt


CHECKLISTE:

Sie dürfen in den letzten 5 Jahren  nicht  in meiner regelmäßigen Betreuung gestanden sein!

Sie müssen Ihren Wohnsitz in Wien haben


Haftschalenträger
: 

Kontaktlinsenverträglichkeitsbefund

(nicht älter als 6 Monate !)
vom
Augenarzt (!!!)  mitbringen und Haftschalen zur Untersuchung tragen.

 

auf der Rückseite dieses Fragebogens bitte oben nur Name, Geburtdatum und Anschrift ausfüllen, der Rest (ärztlicher Befund !) wird von mir ausgefüllt !

(ACHTUNG: DIES IST AUCH GLEICHZEITIG EIN INTELLIGENZTEST !! )

J


Rudolf Zeller Gasse 4-8/2/2   
1230   WIEN

Eingang: Ruzickagasse 29  


Sie benötigen keinen Termin, bitte informieren Sie jedoch gleich meine Ordinationshilfe, damit sie Ihnen das Untersuchungsformular aushändigt.

Rechnen Sie mit den üblichen Wartezeiten.


Wenn sie an chronischen Krankheiten leiden
und/oder Medikamente einnehmen, bringen sie bitte
ärztliche Befunde mit.

 

Voraussetzungen für die Tauglichkeit (Auszug):

Körpergröße
:
mindestens 155 cm, bei C, C1 und D 160 cm; Klasse A maximal 200 cm
Sitzpolster als „Auflage“ zw. 145 und 154 cm möglich,  darunter Entscheidung durch Amtsarzt


Tel: (+431) 889 81 81
Fax: (+431) 889 72 35



Bitte Lichtbildausweis  (Pass, Personalausweis, etc...) mitnehmen und vorweisen !

Untersuchungsarten und Preise
(amtlich festgesetzt):

Gruppe 1  (Klasse A,B):   Euro  29.-
Gruppe 2  (Klasse C,E):  Euro  39.90
Verlängerungsuntersuchung
Gruppe 2:  Euro  25.40

 

Hörvermögen:
Gruppe 1: Konversationssprache auf 1 m
Gruppe 2: auf 6 m (beidohrig)

erhöhter Blutdruck:
Wenn erstmals entdeckt, internistische Abklärung und Zuweisung zum Amtsarzt erforderlich
Systolischer Grenzwert im Ermessen des Sachverständigen
Diastolischer Grenzwert („2. Wert“) nicht höher als 100 mmHG

Diabetes (Zuckerkrankheit):
bei Behandlung mit Tabletten oder Insulin
fachärztliche Stellungnahme und Amtsarzt erforderlich

 

Sehvermögen:
Gruppe 1:
mit oder ohne Korrektur: ein Auge mindestens Visus 0.4, das andere mindestens 0.5
Brillen: maximal +8 oder –10 Dpt. Sphärisch und +/- 2 Dpt. Zylindrisch,  Differenz zwischen beiden Augen nicht mehr als 2 Dpt.  Oder fachärztliche Stellungnahme,
die die notwendige Sehschärfe bestätigt oder Kontaktlinsen notwendig
Kontaktlinsenträger:
benötigen einen augenärztlichen Verträglichkeitsbefund, nicht älter als 6 Monate

Ordinationszeiten, Terminvereinbarung:

 Montag 8.30 bis 11.30 Uhr     
Dienstag 15 bis 19 Uhr
Mittwoch 15 bis 18 Uhr   
Donnerstag 8.30
bis 11.30   
Freitag 14 bis 16 Uhr




Lungenerkrankungen:
Vitalkapazität mindestens 1.5 Liter

Epilepsie:
Gruppe 1: nach befürwortender fachärztlicher Stellungnahme und
mindestens 1 Jahr Anfallsfreiheit Feststellung der Tauglichkeit durch Amtsarzt möglich

Alkohol-, Suchterkrankungen, Substitutionstherapie:
erfordern Zuweisung zum Amtsarzt

 

Gruppe 2: 
ein Auge mindestens Visus 0.5 , das andere mindestens 0.8  Auf keinem Auge darf die Sehschärfe bei Lenkern der Gruppe 2 ohne Korrektur weniger als 0.05 betragen.
Wenn die Mindestsehschärfe nicht erzielt wird, muß ein Sehbehelf als „Auflage“ vorgeschrieben werden.
Brillen: nicht mehr als +/- 8 Dpt sph. und +/- 2 Dpt. Zyl., Differenz nicht mehr als 2 Dpt.; Brillenglasbestimmung zwingend vorgeschrieben (nicht älter als 6 Monate);
Sehschärfe ohne Korrektur nicht weniger als 0.05;
Kontaktlinsen: keine Dpt.-beschränkung, Mindestsehvermögen 0.5/0.8
Einäugigkeit: funktionell wenn Visus unter 0.4 (Gruppe 1) bzw. 0.5 (Gruppe 2);
das andere Auge Mindestvisus mit oder ohne Korrektur 0.8, Zuweisung zum Amtsarzt in jedem Falle erforderlich;
Gesichtsfeld mindestens 120°

(Codierung im Führerschein: 01/01 = Brille, 01/02 = Kontaktlinsen, 01/03 = Einäugigkeit)

 

Bitte beachten Sie:

Einlass in die Ordination erst zu  den angegebenen Öffnungszeiten !
Bitte vermeiden Sie vorzeitiges Kommen und den damit  verbundenen Aufenthalt im Bereich der Wohnhausanlage


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Zuletzt aktualisiert am:    09. Jan. 2008



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Liste der berechtigten Ärtze Wien/Umgebung:
http://www.polizei.gv.at/wien/pdf/VA-Sachverstaendigenliste.pdf
oder Info

Internationale Limitierungs-Codes im Führerschein:
http://www.help.gv.at/Content.Node/4/Seite.040120.html#oesterreich
weitere Info  

 

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Weitere Informationen:

Führerscheinklassen:

Klasse A:

für Motorräder, Motorräder mit Beiwagen, drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 400 kg Eigenmasse;
Vorstufe A: Leichtmotorräder (nicht mehr als 25 kW und Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg)

Klasse B:

für Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz und nicht mehr als 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 400 kg Eigenmasse, Krafträder mit nicht mehr als 125 ccm und nicht mehr als 11 kW (Voraussetzungen: 5 Jahre durchgehender Besitz der Klasse B, Nachweis eines praktischen Unterrichts im Lenken von Krafträdern, keine Probezeit mehr und Eintragung des Codes "111" im Führerschein)

Klasse C:

für Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen außer dem Lenkerplatz und mit mehr als 3.500 kg höchstzulässige Gesamtmasse, Sonderkraftfahrzeuge, unbesetzte Fahrzeuge der Klasse D (unter gewissen Umständen)
Unterklasse C1: Kraftwagen der Klasse C mit nicht mehr als 7.500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse

Klasse D:

für Kraftwagen mit mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz, Sonderkraftfahrzeuge

Klasse E:

für andere als leichte Anhänger.

Klasse F:

für Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen, jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, Einachszugmaschinen (unter gewissen Umständen), Sonderkraftfahrzeuge

 

 

 

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C,D alle 5 Jahre, ab dem 60. Lj. alle 2 Jahre,  C1 alle 10 Jahre, ab dem 60. Lj. alle 5 Jahre